|
Allgemeine
Hinweise
zum Urheberrecht
Für
Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten
werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, wie z.B.
Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten Gebrauch
angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und
Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Urhebers gestattet. Dieses gilt inbesondere für
die Veröffentlichung von Schrift-, Bild- und Tonmaterial, das
über Webhostingdienste im Internet veröffentlicht
und zugänglich gemacht wird.
Der Benutzer ist für
die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann
bei Missbrauch haftbar gemacht werden.
Nutzerhinweise
zum Urheberrecht auf Netzwerkplattformen der vibytes
Die
folgenden Hinweise
sollen Nutzern von Netzwerkdiensten der vibytes GmbH, nachstehend
„vibytes“ genannt, dabei helfen überprüfen zu
können, ob sie ihr Datenmaterial unbedenklich über die
Plattformen von vibytes veröffentlichen dürfen, oder damit
fremde Urheberrechte verletzen.
vibytes
respektiert die Rechte von Künstlern und Autoren. vibytes hofft,
dass die Nutzer der vibytes Netzwerkdienste dazu beitragen, kreative
und legale Plattformen zu schaffen und zu gestalten, auf denen sowohl
die Nutzer wie auch Künstler und Autoren positive Erfahrungen
machen.
Daher
ist es vibytes wichtig darauf hinzuweisen, dass das Übertragen,
Speichern und Veröffentlichen von Inhalten, die fremde
Urheberrechte verletzen, zur Löschung des vibytes-Nutzerkontos
führen kann. Darüber hinaus weist vibytes darauf hin, dass
wenn der tatsächliche Inhaber der Urheberrechte den
Urheberrechtsverletzer verklagt, dieser dazu verpflichtet werden
kann, Schadenersatz zu zahlen.
Einhaltung
von Urheberrechten
Das
Urheberrecht wird nicht verletzt
wenn Nutzer oder Künstler etwas Neues schaffen. Das kann z.B.
ein selbst hergestelltes Video sein. Sollte jedoch bei diesem Video
eine Musik im Hintergrund laufen, die von einem anderen Urheber
stammt, verletzt das Video wahrscheinlich die Rechte des Künstlers
oder der Plattenfirma. Es ist also eine Genehmigung des tatsächlichen
oder aller Urheber notwendig, bevor eine derartige Aufnahme
veröffentlicht werden darf.
Daher
ist es wichtig, dass Nutzer sich vergewissern, dass alle
Teile einer Aufnahme entweder ihr eigenes Werk sind, oder eine
entsprechende Genehmigung für die Verwendung fremder Rechte
durch den tatsächlichen Rechteinhaber vorliegt.
Verletzt
eine Aufnahme oder ein sonstiger Inhalt Rechte Dritter, wird vibytes
diese Aufnahme oder diese Inhalte umgehend von der entsprechenden
Plattform entfernen, wenn vibytes über die Urheberrechtsverletzung
in Kenntnis gesetzt wurde.
Kommerzielle
Inhalte unterliegen dem Urheberrecht
vibytes
ist
gesetzlich dazu verpflichtet, Inhalte unverzüglich von seinen
Softwareplattformen zu entfernen, wenn es sich um direkte Kopien von
urheberrechtlich geschützten Inhalten handelt, und der
Eigentümer der geschützten Inhalte vibytes darüber
informiert, dass diese ohne Berechtigung verwendet werden. Daher
entfernt vibytes diese Inhalte bei Kenntnisnahme einer
Urheberrechtsverletzung unverzüglich.
Urheberrechtlich
geschützte Inhalte können sein:
TV-,
Nachrichten- und Unterhaltungssendungen, Zeichentrick-, Spiel- und
Fernsehfilme, Sportübertragungen, Video on Demand (VOD),
Bezahlfernsehen (pay per view),
Filme, Filmvorschauen (Trailer), Werbefilme, Bilder, Fotos,
Musikclips, Aufnahmen von Konzerten und Sportereignissen (auch wenn
diese selbst aufgenommen wurden). Teilweise weisen die Veranstalter
darauf hin, dass das Filmen von Live-Veranstaltungen ohne
ausdrückliche Erlaubnis verboten ist. Die Rechte von solchen
Mitschnitten verbleiben in der Regel also beim Künstler oder
Veranstalter derartiger Aufführungen.
Was
geschieht, wenn Nutzer Inhalte in das vibytes-Netzwerk hochladen,
die gegen
das Urheberrecht verstoßen?
Sobald
vibytes Kenntnis
davon erlangt, dass Bild-, Video-, Ton- oder Textdateien in das
vibytes-Netzwerk geladen wurden, die gegen Urheberrechte Dritter
verstoßen, werden diese aus dem Netzwerk entfernt. Dazu ist
vibytes gesetzlich verpflichtet.
Wenn
Nutzer der Meinung sind, vibytes könnte eine ihrer Bild-, Video-,
Ton- oder Textdateien fälschlicherweise entfernt haben, können
die Nutzer als Inhaber des Urheberrechts, oder, wenn ihnen eine
Nutzungserlaubnis des Urhebers vorliegt, vibytes eine Gegendarstellung
zusenden.
Wenn
ein Nutzer wiederholt Bild-, Video-, Ton- oder Textdateien in das
vibytes-Netzwerk lädt, die fremde Urheberrechte verletzen, wird
der Nutzerkonto des Nutzers gekündigt. Dazu ist vibytes gesetzlich
verpflichtet.
Richtlinien
zum Urheberrecht für die Veröffentlichung von Datenmaterial
auf Netzwerkplattformen der vibytes
-
Für die
Einstellung und
Veröffentlichung von Datenmaterial auf Plattformen der vibytes
Ltd. ist es unbedingt notwendig, die Rechte entweder selbst zu
besitzen, oder eine Erlaubnis vom tatsächlichen Rechteinhaber erteilt
bekommen zu haben.
- Eine
namentliche Benennung des tatsächlichen Urhebers bzw.
Rechteinhabers ändert nichts an der Notwendigkeit eine
Genehmigung für die Einstellung und Veröffentlichung von
Inhalten zu benötigen. Diese bleiben auch bei namentlicher
Nennung des Urhebers bzw. der Rechteinhaber in jedem Fall geschützt.
- Hinweise
in Bild-, Video-, Ton- oder Textmaterial zum Urheberrecht ändern
nichts an der Notwendigkeit, die Rechte zur Veröffentlichung
dieser besitzen zu müssen. Auch derartige Hinweise schränken
den Urheberschutz dieses Datenmaterials in keiner Weise ein.
- Der
Urheberschutz besteht auch bei nicht kommerzieller
Verwendungsabsicht der geschützten Inhalte. Es ist nicht von
Bedeutung, ob bei der Veröffentlichung beabsichtigt wurde, die
Inhalte zu verkaufen. Der Inhalt
ist in jedem Fall urheberrechtlich geschützt.
- Der
Urheberschutz
besteht auch dann uneingeschränkt, wenn bereits ähnliche
oder gleiche Inhalte, insbesondere Video- und Musikaufnahmen auf den
Plattformen von vibytes eingestellt und veröffentlicht wurden.
Die Inhalte bleiben in jedem Fall urheberrechtlich geschützt.
- Auch
das Neuzusammenstellen, Ausschneiden, Kürzen oder Mischen von
geschützten Inhalten, insbesondere Video- und Musikaufnahmen
schränkt den Urheberschutz nicht ein. Die einzelnen geschützten
Inhalte bleiben auch in einer Zusammenstellung oder verkürzten
Form urheberrechtlich geschützt.
|
|
|