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Allgemeine Hinweise zum Urheberrecht

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:

Einzelne Vervielfältigungen, wie z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet. Dieses gilt inbesondere für die Veröffentlichung von Schrift-, Bild- und Tonmaterial, das über Webhostingdienste im Internet veröffentlicht und zugänglich gemacht wird.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.


Nutzerhinweise zum Urheberrecht auf Netzwerkplattformen der vibytes

Die folgenden Hinweise sollen Nutzern von Netzwerkdiensten der vibytes GmbH, nachstehend „vibytes“ genannt, dabei helfen überprüfen zu können, ob sie ihr Datenmaterial unbedenklich über die Plattformen von vibytes veröffentlichen dürfen, oder damit fremde Urheberrechte verletzen.

vibytes respektiert die Rechte von Künstlern und Autoren. vibytes hofft, dass die Nutzer der vibytes Netzwerkdienste dazu beitragen, kreative und legale Plattformen zu schaffen und zu gestalten, auf denen sowohl die Nutzer wie auch Künstler und Autoren positive Erfahrungen machen.

Daher ist es vibytes wichtig darauf hinzuweisen, dass das Übertragen, Speichern und Veröffentlichen von Inhalten, die fremde Urheberrechte verletzen, zur Löschung des vibytes-Nutzerkontos führen kann. Darüber hinaus weist vibytes darauf hin, dass wenn der tatsächliche Inhaber der Urheberrechte den Urheberrechtsverletzer verklagt, dieser dazu verpflichtet werden kann, Schadenersatz zu zahlen.


Einhaltung von Urheberrechten

Das Urheberrecht wird nicht verletzt wenn Nutzer oder Künstler etwas Neues schaffen. Das kann z.B. ein selbst hergestelltes Video sein. Sollte jedoch bei diesem Video eine Musik im Hintergrund laufen, die von einem anderen Urheber stammt, verletzt das Video wahrscheinlich die Rechte des Künstlers oder der Plattenfirma. Es ist also eine Genehmigung des tatsächlichen oder aller Urheber notwendig, bevor eine derartige Aufnahme veröffentlicht werden darf.

Daher ist es wichtig, dass Nutzer sich vergewissern, dass alle Teile einer Aufnahme entweder ihr eigenes Werk sind, oder eine entsprechende Genehmigung für die Verwendung fremder Rechte durch den tatsächlichen Rechteinhaber vorliegt.

Verletzt eine Aufnahme oder ein sonstiger Inhalt Rechte Dritter, wird vibytes diese Aufnahme oder diese Inhalte umgehend von der entsprechenden Plattform entfernen, wenn vibytes über die Urheberrechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde.


Kommerzielle Inhalte unterliegen dem Urheberrecht

vibytes ist gesetzlich dazu verpflichtet, Inhalte unverzüglich von seinen Softwareplattformen zu entfernen, wenn es sich um direkte Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten handelt, und der Eigentümer der geschützten Inhalte vibytes darüber informiert, dass diese ohne Berechtigung verwendet werden. Daher entfernt vibytes diese Inhalte bei Kenntnisnahme einer Urheberrechtsverletzung unverzüglich.


Urheberrechtlich geschützte Inhalte können sein:

TV-, Nachrichten- und Unterhaltungssendungen, Zeichentrick-, Spiel- und Fernsehfilme, Sportübertragungen, Video on Demand (VOD), Bezahlfernsehen (pay per view), Filme, Filmvorschauen (Trailer), Werbefilme, Bilder, Fotos, Musikclips, Aufnahmen von Konzerten und Sportereignissen (auch wenn diese selbst aufgenommen wurden). Teilweise weisen die Veranstalter darauf hin, dass das Filmen von Live-Veranstaltungen ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten ist. Die Rechte von solchen Mitschnitten verbleiben in der Regel also beim Künstler oder Veranstalter derartiger Aufführungen.


Was geschieht, wenn Nutzer Inhalte in das vibytes-Netzwerk hochladen, die gegen das Urheberrecht verstoßen?

Sobald vibytes Kenntnis davon erlangt, dass Bild-, Video-, Ton- oder Textdateien in das vibytes-Netzwerk geladen wurden, die gegen Urheberrechte Dritter verstoßen, werden diese aus dem Netzwerk entfernt. Dazu ist vibytes gesetzlich verpflichtet.

Wenn Nutzer der Meinung sind, vibytes könnte eine ihrer Bild-, Video-, Ton- oder Textdateien fälschlicherweise entfernt haben, können die Nutzer als Inhaber des Urheberrechts, oder, wenn ihnen eine Nutzungserlaubnis des Urhebers vorliegt, vibytes eine Gegendarstellung zusenden.

Wenn ein Nutzer wiederholt Bild-, Video-, Ton- oder Textdateien in das vibytes-Netzwerk lädt, die fremde Urheberrechte verletzen, wird der Nutzerkonto des Nutzers gekündigt. Dazu ist vibytes gesetzlich verpflichtet.


Richtlinien zum Urheberrecht für die Veröffentlichung von Datenmaterial auf Netzwerkplattformen der vibytes

  1. Für die Einstellung und Veröffentlichung von Datenmaterial auf Plattformen der vibytes Ltd. ist es unbedingt notwendig, die Rechte entweder selbst zu besitzen, oder eine Erlaubnis vom tatsächlichen Rechteinhaber erteilt bekommen zu haben.
  2. Eine namentliche Benennung des tatsächlichen Urhebers bzw. Rechteinhabers ändert nichts an der Notwendigkeit eine Genehmigung für die Einstellung und Veröffentlichung von Inhalten zu benötigen. Diese bleiben auch bei namentlicher Nennung des Urhebers bzw. der Rechteinhaber in jedem Fall geschützt.
  3. Hinweise in Bild-, Video-, Ton- oder Textmaterial zum Urheberrecht ändern nichts an der Notwendigkeit, die Rechte zur Veröffentlichung dieser besitzen zu müssen. Auch derartige Hinweise schränken den Urheberschutz dieses Datenmaterials in keiner Weise ein.
  4. Der Urheberschutz besteht auch bei nicht kommerzieller Verwendungsabsicht der geschützten Inhalte. Es ist nicht von Bedeutung, ob bei der Veröffentlichung beabsichtigt wurde, die Inhalte zu verkaufen. Der Inhalt ist in jedem Fall urheberrechtlich geschützt.
  5. Der Urheberschutz besteht auch dann uneingeschränkt, wenn bereits ähnliche oder gleiche Inhalte, insbesondere Video- und Musikaufnahmen auf den Plattformen von vibytes eingestellt und veröffentlicht wurden. Die Inhalte bleiben in jedem Fall urheberrechtlich geschützt.
  6. Auch das Neuzusammenstellen, Ausschneiden, Kürzen oder Mischen von geschützten Inhalten, insbesondere Video- und Musikaufnahmen schränkt den Urheberschutz nicht ein. Die einzelnen geschützten Inhalte bleiben auch in einer Zusammenstellung oder verkürzten Form urheberrechtlich geschützt.
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